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Stellungnahme Klimaschutz- und Energiewendegesetz

Stellungnahme, 11. Juni 2022. Das Plenum des Berliner Energietisches hat sich an der Konsultation zur Fortschreibung des Berliner Klimaschutz- und Energiewendegesetzes beteiligt.

Es hat die Positionen von Kohleausstieg Berlin (jetzt: Berlin erneuerbar!), an deren Formulierung BET-Mitglieder mitgewirkt haben, unterstützt. Darüber hinaus haben wir eigene Erwartungen bzw. Forderungen und zu klärende Fragen formuliert:

  • Die Erweiterung der Landesverfassung um den Klimaschutz bleibt formaler Akt, wenn sie nicht Ergebnis eines demokratischen partizipativen Prozesses ist und abgesichert wird, dass sie komplex die Landespolitik prägt.
  • Die konkreten Ziele und das Konzept der Energieeffizienzkampagne müssen zielführend werden. Daher muss geklärt werden, wie ihre Festlegung zustande kommt; wie die haushaltsmäßige Absicherung gewährleistet und, wie der Zugang und die zielgerichtete Nutzung der Fördermittel gesichert sowie dabei in der Vergangenheit gewonnene Erfahrungen genutzt werden.
  • Es muss klargestellt werden, wie künftig mit Volksentscheiden und anderen Instrumenten der partizipativen Demokratie gearbeitet und wie gewährleistet wird, dass öffentliche Konsultationen den Namen verdienen und als effektives Mittel für eine sozial gerechte Energiewende wirksam werden.
  • Noch immer liegt der Zivilgesellschaft und Öffentlichkeit kein Konzept für eine konkrete Reduzierung der klimaschädigenden Emissionen im Gebäudebereich vor. Es ist nicht geklärt was in Sachen energetische Gebäudesanierung „ergänzenden Maßnahmen“ bedeuten. Wir wollen Antworten auf die Frage, wie die erforderlichen Maßnahmen verbindlich zustande kommen und wirksam umgesetzt werden.
  • Die Senatssprache bleibt vielfach vage und so fragen wir: Was heißt es konkret: „Die klimaschutzrelevanten Regelungsmöglichkeiten im Rahmen von Bebauungsplanverfahren sollen zukünftig verstärkt Anwendung finden.“ Welche Möglichkeiten sind das? Wie kann gewährleistet werden, dass sie auch zielgerichtet genutzt werden. Was beinhaltet der sich „aktuell in Bearbeitung befindliche Leitfaden“? Wie ist die Bearbeitung mit welchen Ergebnissen erfolgt? Wie wird gesichert, dass der Leitfaden „den zuständigen Akteuren als Orientierungshilfe dienen“ kann?
  • Wir fragen nachdrücklich, wie die Zivilgesellschaft in die Formulierung der Kriterien und die Evaluierung der „Vorbildwirkung“ im Klimaschutz einbezogen ist und werden soll? Wie wird mit den Klimaschutzkonzepten der öffentlichen Unternehmen gearbeitet? Wie werden sie evaluiert und fortgeschrieben?
  • Wir wollen Auskunft darüber, was im Verständnis des Senates und seiner Verwaltung das Kriterium für „Sozialverträglichkeit“ ist. Wie ist die Position zur bisher nicht eindeutig definierten Energiearmut? Wie erfolgen die Evaluierung zur Nutzung der wirtschaftlichen Förderprogramme und die Fortschreibung der Förderprogramme unter Berücksichtigung der Evaluierungs-ergebnisse? Wie wird der Zugang zu den Fördermitteln erleichtert? Wie werden die Fördermaßnahmen mit der Bekämpfung von Energiearmut verbunden?
  • Wir wollen wissen, worin die konzipierten Zusammenhänge zwischen den Maßnahmen der Kampagne zur Energieeffizienzsteigerung, der Ausreichung von wirtschaftlichen Fördermitteln und der Bekämpfung von Energiearmut bestehen. Wie erfolgen die Absicherung im Landeshaushalt und die Evaluierung?
  • Wir fragen: Welche Rolle soll die Berliner Energieagentur im Kontext der energetischen Gebäudesanierung spielen? Wie ist ein Zusammenspiel bei der Installationsplanung für Solaranlagen angedacht.
  • Darüber hinaus wollen wir wissen, wie eine ressortübergreifende kommunale Wärmeplanung erfolgen soll. Wie erfolgen die Erstellung und Diskussion des Rechtsgutachtens? Wie wird gesichert, dass die aufgeführten Maßnahmen zu einer wirksamen Dekarbonisierung der Wärmeversorgung führen werden?
  • Wir meinen, dass im „Handlungsfeld Energie“ vier Schritte konsequent und miteinander verbunden angegangen werden müssen: drastische sozial-gerechte Reduzierung des Energieverbrauchs, Steigerung der Energieeffizienz, Ausstieg aus (atomarer und) fossiler Energie, Übergang zu vorwiegend dezentraler Produktion und dezentraler Nutzung von erneuerbaren Energien. Die Konzepte der öffentlichen Unternehmen zur Senkung des Energieverbrauches, zur Erhöhung der Energieeffizienz, zum Ausstieg aus fossiler Energie und zum Übergang zur Nutzung vorrangig dezentral produzierter erneuerbarer Energie müssen für eine öffentliche Debatte, der zivilgesellschaftlichen und wissenschaftlichen Evaluierung vorgelegt werden. Die Ergebnisse sind ebenfalls öffentlich zu machen.
  • Bisher bleibt offen, wie gesichert wird, dass die Ergebnisse des BEK-Prozesses in den Haushalt auf Basis einer Bilanz konkret eingestellt werden. Wie wird das Personal in den Sozialämtern energiewirtschaftlich geschult? Wie wird die wie definierte Energiearmut wirksam bekämpft?
  • Wir wollen wissen, wie konkrete Maßnahmen gegen Energiearmut in den Haushalt eingestellt werden. Wie wird „Energiearmut“ definiert und wie erfolgt die zielgerichtete Integration der unter den verschiedenen Handlungsfeldern genannten Maßnahmen zur Erreichung einer sozial gerechten und solidarischen Klimaschutz- und Energiewendepolitik?

Außerdem haben wir vorgeschlagen:

I.

  • die laufende Debatte in der 2.Online-Beteiligung zum BEK zu unterbrechen, weil konkrete Zahlen, Daten, Fakten und Angaben zu Finanzierungen fehlten;
  • dass die Senatsverwaltung Anfang Mai ein Konzept vorlegt, welches klar erklärt

   * wie Berlin schnellstmöglich klimaneutral und pariskonform wird,

   * die Koalitionsvereinbarung umgesetzt und Klarheit zu den diversen Prüfaufträgen geschaffen wird und

   * verhindert wird, dass Klimaschutz und soziale Interessen gegeneinander ausgespielt werden;

  • anschließend die öffentliche Debatte bzw. Konsultation im Zeitraum von 12 Wochen fortzusetzen und
  • zum 1. September eine detaillierte Analyse der öffentlichen Debatte bzw. Konsultation vorzulegen.

II.

  • eine wissenschaftliche Stelle einzurichten, wo alle berlinspezifischen Studien zentralisiert zusammengeführt werden und
  • dass die zuständige Senatsverwaltung einen Vorschlag zur öffentlichen Diskussion vorlegt, wie mit diesen Studien wirksam gearbeitet werden soll.