Mehr als ein Drittel des Endenergieverbrauchs und ungefähr 30 Prozent der CO2-Emissionen entstehen im Gebäudesektor. Trotzdem hat die umwelt-, klima- und insbesondere sozial gerechte energetische Gebäudesanierung im Bund und in Berlin noch immer nicht die erforderliche Priorität.
Nach wie vor wird eher eine neue Gasheizung eingebaut, statt ein Gebäude zu sanieren. Einer überfälligen Sanierungsrate von 3-5 Prozent pro Jahr steht eine jämmerliche Sanierungsrate von schätzungsweise einem Prozent gegenüber. Wenngleich die energetische Gebäudesanierung, die auch in der EU als ein Schwerpunkt der Klimaschutzpolitik gesehen wird, stark von Weichenstellungen auf der Bundesebene abhängig ist, ist das Land Berlin gefordert, gegenüber dem Bund aktiv zu werden. Entsprechende Initiativen aber stehen aus.
Der Berliner Energietisch hatte vor den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus im September 2021 konkrete Forderungen formuliert und bekräftigt diese, denn wir brauchen:
- die Initiative des Landes für ein Bundessofortprogramm zur Förderung sozial- und klimaverträglicher Sanierung von Gebäuden, die zwischen 1949 und 1978 errichtet wurden; dafür sollen die KfW-Programme dauerhaft um jährlich 10 Mrd. € und kurzfristig um 15 Mrd. € jährlich erhöht werden;
- das Engagement für ein Bundesgesetz zum Schutz ökonomisch schwacher Vermieter*innen, die energetisch sanieren wollen und sollen;
- die gesetzliche Vorgabe zur Erstellung von Sanierungsplänen und Planungen zur Steigerung der Energieeffizienz;
- die zielgerichtete Erhöhung von Investitionen in die Sanierung des öffentlichen und privaten Gebäudebestandes;
- ein Landeswärmegesetz mit Verpflichtung zur Nutzung erneuerbarer Energien im Gebäudebestand;
Um zu gewährleisten, dass die zu forcierende Energiewende sozial gerecht und solidarisch erfolgt, müssen die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger entsprechend ihrer finanziellen Möglichkeiten an der Finanzierung erforderlicher Maßnahmen beteiligt werden. Die Mieter*innen und Verbraucher*innen sollen vor sozialen Härten geschützt werden. Daher müssen die angestrebte Warmmietenneutralität und eine beschleunigte energetische Wohngebäudesanierung zusammengehen.
Gemeinsam mit vielen anderen sozial orientierten Organisationen fordern wir seitens der Bundesebene:
- eine soziale und ökologische nachhaltige Fernwärmeregulierung;
- die Absenkung und letztendliche Abschaffung der Modernisierungsumlage;
- eine Belegungsbindung von Wohnungen nach Inanspruchnahme von Fördermitteln für die energetische Sanierung;
- die Einführung von Mindesteffizienzstandards im Gebäudeenergiegesetz, um die schlechtesten Gebäude zuerst zu sanieren;
- ein sofortiges Verbot für den Einbau fossiler Heizungen im Neubau und im Bestand ab 2025;
- eine Erhöhung und Verstetigung der Fördermittel für die Bestandssanierung auf 25 Mrd. € pro Jahr.
Website des Berliner Energietisches: https://berliner-energietisch.net
Kontakt: Berliner Energietisch, c/o BürgerBegehren Klimaschutz e.V., Greifswalder Straße 4, 10405 Berlin, info@berliner-energietisch.net