Pressemitteilung, 15.02.2017. In der morgigen Sitzung des Abgeordnetenhauses werden die Regierungsfraktionen beantragen, das Berliner Betriebe-Gesetz (BerlBG) zu ändern und das Stadtwerk neu aufzustellen. Zu den Eckpunkten des Gesetzes erklärt Eric Häublein, Sprecher des Berliner Energietisches:
„Die Energiewende kennen die Berliner bisher nur vom Hörensagen. Strom wird in der Hauptstadt zu 94 Prozent aus fossilen Quellen gewonnen, vom Boom der Erneuerbaren haben bislang andere Bundesländer profitiert. Umso mehr freut uns, dass mit dem Volksentscheid über Stadtwerk und Stromnetz eine echte Wende in der Energiepolitik eingeleitet werden konnte, die nun auch gesetzlich festgeschrieben wird. Mit bis zu 150 Millionen Euro Eigenkapital kann das Bonsai-Stadtwerk endlich zu einer tragenden Säule der Stromversorgung heranwachsen. Wenn nun das Stromhandelsverbot aufgehoben wird, werden auch die ideologischen Fesseln der Berliner CDU gelöst, die sich bis heute schwer tut, den Wert öffentlichen Eigentums zu begreifen. Die Ziele beim Klimaschutz werden aber nur durch politische Steuerung und öffentliche Investitionen zu erreichen sein.
Der Fortschritt beim Stadtwerk wurde aus der Zivilgesellschaft angestoßen und es gilt, die Berlinerinnen und Berliner auch weiterhin in die Entwicklung des Stadtwerks einzubeziehen. Auch sollte der Stadtwerke-Beitrag ein echtes Mitsprache- und Entscheidungsrecht erhalten. Seiner sozialen Verantwortung muss das Stadtwerk gerecht werden, indem es auf Stromabklemmungen verzichtet und kostenlose Energieschulden und -sparberatungen anbietet. Auch möchte der Senat Sozialtarife zwar prüfen, ob sie wirklich umgesetzt werden, ist aber eine offene Frage. Wir fordern, die Erwartungen an eine soziale Energiewende ernst zu nehmen.“
Kontakt: Eric Häublein 0177 97 066 49