Unsere Vorschläge für soziale Kriterien, 10.02.2015
Das Ziel des Berliner Energietisches ist eine ökologische, soziale und demokratische Energieversorgung. Die sozialen und ökologischen Kriterien für die Stadtwerke und das Stromnetz stellen gleichberechtigte Säulen des Energietisches dar. Beide dienen dazu die Lebensqualität in Berlin und darüber hinaus zu erhalten und zu verbessern. Möglichen Zielkonflikten soll mit Modellen begegnet werden, die dazu geeignet sind, beide Fragen in Einklang miteinander zu bringen.
Auch in Deutschland sind Menschen von Energiearmut betroffen. Das heißt konkret, dass viele einkommensschwache Haushalte einen überdurchschnittlichen und wachsenden Teil ihres Einkommens für Energie aufwenden müssen (ca. 14-17%). Während die Strompreise im Zeitraum von 1999 bis 2006 um 26,8% gestiegen sind, wurden die Regelsätze für ALG II nur um 7,2% angepasst. Zahlreichen Haushalten wird sogar komplett der Strom abgestellt. So rechnete die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Befunde einer regionalen Umfrage auf das Bundesgebiet hoch und kam zu dem Ergebnis, dass ca. 800.000 Haushalten 2007 Strom und Gas gesperrt wurden. 20% der Haushalte waren sogar in Zahlungsverzug oder in einem Mahnverfahren.
Energiearmut in Berlin
In Berlin waren im Jahr 2006 20.000 Haushalte betroffen. Einkommensschwache Familien können sich oft auch geringe Nachzahlungen nicht leisten, was zu einem Teufelskreis aus unbeglichenen Rechnungen und Mahn- bzw. Strafgebühren führen kann. Das widerspricht einem Grundrecht auf Energie für alle Menschen, das ihnen ein Mindestmaß an Energie für die Sicherung ihrer elementaren Lebensbedürfnisse zuspricht. Aus Gründen der Klima-, Energie- und Ressourcengerechtigkeit formuliert der Berliner Energietisch deshalb folgende politische Forderungen:
Berliner Stadtwerke und VerbraucherInnen
Die Stadtwerke haben die Aufgabe als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, die Versorgung der KundInnen Berlins mit Energie zu gewährleisten und Energiearmut in Berlin mit geeigneten Maßnahmen entgegenzutreten. Dabei sollen die KundInnen nicht als passive LeistungsempfängerInnen behandelt werden, sondern sie sollen in die Ausgestaltung der Energieversorgung einbezogen werden, um ihre Vorstellungen einer gerechten Versorgung zur Geltung zu bringen. Schritte zu einer sozialeren Stromversorgung haben verschiedene Stoßrichtungen und setzen nicht nur bei den Stadtwerken sondern auf verschiedenen politischen Ebenen an.
Mit Energieeffizienz gegen Energiearmut
Zum einen sollen die Stadtwerke Maßnahmen ergreifen, um speziell arme Haushalte zu unterstützen ihren Energieverbrauch zu senken. Denn die damit verbundene Senkung der Stromrechnung entlastet die betreffenden Haushalte finanziell, während sich gleichzeitig die Lebensqualität nicht verschlechtert. So fördern die Stadtwerke die Anschaffung energieeffizienter Haushaltsgeräte, bieten Beratungen zum Stromsparen an und unterstützen die sozialverträgliche Gebäudesanierung.
Zum anderen sollen sozialpolitische Maßnahmen auf verschiedenen Ebenen dem Problem der Energiearmut unmittelbar entgegenwirken. Das Ziel ist dabei ein Grundmaß an Energie möglichst kostengünstig zu gewähren, während Energieverschwendung durch höhere Preise entgegengewirkt wird. In der Summe soll dadurch der Energieverbrauch gesenkt werden.
Für ein neues Tarifmodell
Auf Bundesebene müssten die Regelsätze für Hartz IV, Hilfe zum Lebensunterhalt, Wohngeld und andere Grundsicherungsleistungen angehoben werden, um die steigenden Energiekosten auszugleichen. Ferner müsste der Gesetzgeber die Tarifstruktur verbindlich über das Energiewirtschaftsgesetz für alle Energieversorger in Deutschland verändern. Anzustreben wäre ein Modell, in dem erstens die Grundgebühr in den Arbeitspreis eingerechnet wird und dadurch entfällt, zweitens ein für die grundlegende Bedürfnisbefriedigung ausreichendes Kontingent an Kilowattstunden Strom für jede im Haushalt lebende Person verbilligt angeboten wird und drittens bei einem darüber hinausgehenden Verbrauch der Preis pro Kilowattstunde progressiv steigt.
Das Land Berlin müsste für Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten einen Hilfsfond einrichten, um akute Notlagen zu überwinden. Die Stadtwerke sollen zudem das oben dargestellte Tarifmodell als Sozialtarif für sozial benachteiligte Statusgruppen anbieten, solange der Bundesgesetzgeber dafür keinen einheitlichen Rahmen schafft. Sie müssen zudem die Sperrungen des Stromanschlusses bei Zahlungsverzug grundsätzlich ausschließen. Mahngebühren für nicht fristgerecht beglichene Stromrechnungen sollen auf ein geringes Maß begrenzt werden. Um mit Zahlungsschwierigkeiten umzugehen, sind den betroffenen Haushalten Entschuldungspläne und Ratenzahlungen anzubieten.
Berliner Stadtwerke und ArbeitnehmerInnen
Die Stadtwerke und die Netzgesellschaft sollen im Bereich der Beschäftigung zusammen mit ihren Beschäftigten Arbeitsbedingungen entwickeln und gewährleisten, die einem hohen Anspruch an gute Arbeit gerecht werden. Laut Gesetzentwurf des Berliner Energietischs beinhaltet dies, dass sich die Mitbestimmungsrechte der Belegschaftsvertretung, das tarifliche Entgeltniveau, die Arbeitsplatzsicherheit, die Arbeitszeitgestaltung und alle übrigen Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im Vergleich zum Vorgängerunternehmen auf keinen Fall verschlechtern dürfen und perspektivisch verbessern sollen. Die Netzgesellschaft garantiert die Weiterbeschäftigung von allen Angestellten des Netzbereichs von Vattenfall in Berlin sowie der im Netzbetrieb Beschäftigten, die gegenwärtig bei mit dem Konzern verbundenen Unternehmen angestellt sind. Sie erhält die Beschäftigung mindestens in dem Umfang wie zum Zeitpunkt der Netzübernahme bis mindestens zum 31.12.2020. Ferner übernimmt sie alle bei den betreffenden Unternehmen geltenden Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen bis mindestens zum 31.12.2020. Betriebsbedingte Kündigungen werden in diesem Zeitraum ausgeschlossen. Ferner sollen Auslagerungen von Tätigkeitsbereichen an externe Unternehmen vermieden bzw. entsprechende Arbeitsstellen neu eingerichtet werden.
Ziel ist eine klare Kursänderung gegenüber der jetzigen Praxis von Vattenfall, Arbeitsfelder wie die Netzinstandhaltung oder den Kundenservice auszulagern. Ein kommunales Unternehmen soll auch bei der Ausbildung seiner gesellschaftlichen Verantwortung gerecht werden, mit einer langfristigen Unternehmenspolitik den Wissenstransfer gewährleisten und insbesondere auch, anders als Vattenfall, alle Auszubildenden übernehmen.
Berliner Stadtwerke und ihre GeschäftspartnerInnen
Die Stadtwerke werden wirtschaftlich ganz überwiegend in Berlin tätig sein und die hier vorhandenen Ressourcen unter der Maßgabe sozialer und ökologischer Gerechtigkeit bewirtschaften. Doch auch über die Unternehmens- und Landesgrenzen hinaus bleiben sie den Ansprüchen sozialer Gerechtigkeit verpflichtet: Im Rahmen ihrer Möglichkeiten beachten und fördern sie in ihren Geschäftsbeziehungen (z.B. bei der Beschaffung von Vorprodukten) anspruchsvolle ökologische, arbeitsrechtliche, soziale und ggf. entwicklungspolitische Standards bei ihren Geschäftspartnern, in Zulieferketten und im jeweiligen gesellschaftlichen Umfeld. Gemäß dem Gebot internationaler Solidarität und Ressourcengerechtigkeit werden sie keine Geschäftsbeziehungen eingehen, die in Entwicklungsländern die jeweils eigene Versorgung mit dringend benötigten Ressourcen gefährden oder diese Länder weiterhin zu reinen Rohstofflieferanten degradieren (Negativbeispiel: Vattenfalls Biomasse-Einkäufe aus Liberia). Denkbar sind aber der Aufbau fairer und klimafreundlicher Austauschbeziehungen mit internationalen Partnern im Sinne fairen Handels und des wechselseitigen Technologietransfers in sozial-ökologischen Projekten der Energieversorgung.