Pressemitteilung, 15.11.2017. Eric Häublein, Sprecher des Berliner Energietisches, erklärt zum gestrigen Urteil des Berliner Landesgerichts über die Rechtmäßigkeit des Stromnetz-Vergabeverfahrens:
„Mit dem gestrigen Urteil wächst unsere Hoffnung auf ein baldiges Ergebnis bei der Stromnetzvergabe. Die Zweifel am Ermessensspielraum des Landes sind nun gerichtlich ausgeräumt und die aufgestellten Vergabekriterien bleiben weiter gültig. Vattenfall wird es nicht gelingen, das Vergabeverfahren wieder auf Null zurückzusetzen und sollte besser von einer Berufung absehen. Die bisherige Blockadehaltung bestätigt uns darin, keine Kooperation mit Vattenfall anzustreben, sondern weiter einen hundertprozentigen Netzbetrieb durch Berlin Energie zu fordern. Der Konzernvorstand sollte sich auch fragen, ob es dem gewünschten Dialog über den Kohleausstieg in Berlin förderlich ist, wenn er zentrale Vorhaben der Berliner Energiepolitik juristisch attackiert.“
Eric Häublein, Sprecher des Berliner Energietisches