17/04/12 Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Berlin unterstützt Volksbegehren des Berliner Energietisch
Der Geschäftsführende Landesvorstand der GEW BERLIN hat auf seiner Sitzung am 16.04.2012 beschlossen, das Volksbegehren des Berliner Energietisches zu unterstützen.
Die 22.000 Mitglieder der Bildungsgewerkschaft werden aufgerufen, mit ihren Unterschriften der ersten Stufe des Volksgesetzgebungsverfahrens zum Erfolg zu verhelfen.
Tom Erdmann, Pressesprecher der GEW BERLIN:
„Die GEW BERLIN stellt sich damit gegen eine Fortschreibung der undemokratischen und rein profitorientierten Vermarktung von öffentlicher Daseinsvorsorge und unterstützt einen demokratischen, sozialen und ökologischen Ausbau der Energieversorgung und -bereitstellung zugunsten der gesamten Berliner Stadtgesellschaft.“

Trotz widrigen Wetterbedingungen war der Sammelmarathon ein voller Erfolg. Am Wochenende waren insgesamt neun Teams auf den Straßen Berlins unterwegs. Dabei sind über 1500 Unterschriften zusammen gekommen. Das Ziel von 1000 Unterschriften wurde also deutlich übertroffen. Besonders gestern am Boxhagener Platz hat sich das Sammeln gelohnt. Dort konnten über 350 Unterschriften in wenigen Stunden gesammelt werden. Dabei ist auch ein kleines
Der Berliner Energietisch wird auf dem diesjährigen Mc Planet vertreten sein. In einem von attac organisierten Workshop setzen wir uns mit dem Thema Energiedemokratie auseinander. Aber auch mit einem Infotisch werden wir vor Ort präsent sein und hoffentlich viele Unterschriften sammeln. Deutschlands größter internationaler Bewegungskongress findet vom 20. bis 22. April in der TU Berlin statt. 


Vertreter des Berliner Energietisches werden unser Volksbegehren im Rahmen des Theaterstücks "So heiß gegessen wie gekocht" am Samstag um 19.30 Uhr und Sonntag um 17.00 Uhr vorstellen.
Der Energietisch hat der Berliner Innenbehörde am heutigen Freitag den im Energietischplenum beschlossenen Gesetzentwurf für eine demokratische, ökologische und soziale Energieversorgung zur Kostenschätzung überreicht.Bevor mit der Unterschriftensammlung begonnen werden kann, muss nach dem Berliner Volksgesetzgebungsverfahren eine rechtliche Vorabprüfung sowie eine Kostenschätzung durch die Innenbehörde erfolgen.